Steuertipp: BGH kippt Bearbeitungsentgelte für Kredite


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Steuertipp: BGH kippt Bearbeitungsentgelte für Kredite

Viele Kreditinstitute fordern bis heute Entgelte in Höhe von bis zu 3% des Nettodarlehensbetrages für private Ratenkredite. Da dies jedoch keine gesonderte Leistung darstellt, dürfen diese Gebühren, laut Verbraucherschützern, nicht verlangt werden. Dies bekräftigte nun der BGH mit den Urteilen vom 13. Mai 2014. Infolgedessen ist es für Sie möglich, bereits gezahlte Bear- beitungsentgelte vom Kreditgeber zurückzufordern. Ungeklärt bleibt jedoch, wie lang die Erstattungsansprüche zurückreichen. [/two_columns][/columns]