KSK


KSK : Verschärfte Prüfungen – Weniger Beitragssatz!

KSKAlle Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen für diese, unter bestimmten Bedingungen, in 2016 noch 5,2% des Netto-Rechnungsbetrages an die Künstlersozialkasse (KSK) abführen.

Die KSK ist zuständig für die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung. Ob der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung der KSK-Beiträge nachgekommen ist, wird durch die Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Im Jahr 2015 wurden Beiträge in Höhe von rund 30 Millionen Euro nacherhoben.

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermöglichen die verbesserten Kontrollen nun eine Senkung des Beitragssatzes ab 2017 um 0,4% auf 4,8%. Nehmen Sie künstlerische oder publizistische Leistungen von einer juristischen Person in Anspruch (GmbH, OHG, KG u. a.), besteht keine Beitragspflicht für Sie. Daneben gilt auch eine Freigrenze von 450 EUR pro Kalenderjahr (hier werden alle Aufträge, die für Sie erbracht wurden, zusammengefasst).

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Soweit wir von Ihnen bereits beauftragt wurden, die KSK-relevanten Vorgänge zu prüfen, müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Übernehmen Sie die Prüfung selbst, empfiehlt sich die Homepage der KSK. Zuletzt sei noch angemerkt, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst zu entscheiden hat, ob die Künstlersozialabgabe verfassungswidrig ist.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen wollen? Sprechen Sie uns einfach an.


Lohntipp: Künstlersozialkasse im Fokus der Prüfer

Kunst ist manchmal brotlos. In solchen Fällen springt die Künstlersozialkasse ein und versichert selbständige Künstler und Publizisten. Zahlen müssen hierfür aber auch Auftraggeber bzw. Unternehmer.

Wurden Kontrollen in der Vergangenheit lückenhaft bis gar nicht durchgeführt, ist mit Wirkung vom 15. Juni 2007 neben der Künstlersozialkasse auch der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überwachen.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat der Rentenversicherungsträger diese Aufgabe gänzlich in seine Arbeitsabläufe integriert, so dass bei Unternehmern die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe lückenlos geprüft wird. Die Folge: hohe Nachzahlungen sind für die Unternehmer möglich.

A&L klärt auf und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Klicken Sie einfach auf dieses Dokument: » KSK-im Fokus der Prüfer (pdf).