Steuerersparnis für Ihre vermietete Immobilie?
Die Finanzverwaltung veröffentlicht eine neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung.
Um die Abschreibung einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen zu können, ist es erforderlich, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das sich abnutzende Gebäude einerseits sowie den Grund und Boden andererseits aufzuteilen.
Was sich nun hinsichtlich der Anteilsberechnung geändert hat? Erfahren Sie hier.