Anhebung Grundfreibetrag und Erhöhung Kinderfreibetrag

Das neue Jahr beginnt mit einer positiven Nachricht in Sachen Grundfreibetrag.
In Höhe dieses Betrages sind die Einkünfte der Steuerpflichtigen steuerfrei. Dieser Betrag wurde bereits im Dezember 2015 rückwirkend für 2015 um 118 € auf 8.472 € erhöht.
Zum 1. Januar 2016 erfolgt die nächste Erhöhung um 180 € auf nunmehr 8.652 €. Da der Grundfreibetrag bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird, macht sich diese Änderung direkt bei Ihrer Lohnabrechnung in Form von etwas mehr „Netto“ bemerkbar.
Ebenfalls wurde der Kinderfreibetrag für das Jahr 2016 um 48 € auf jetzt 2.304 € erhöht. Bei Ehegatten die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden verdoppelt sich dieser Betrag.Für Familien die nicht von der Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren wurde ebenfalls das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 190 €, für das dritte Kind auf 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 221 € erhöht.

Das höchste Finanzgericht (Bundesfinanzhof in München) hat ein Tierfreundliches Urteil gefällt. Demnach stellt die Versorgung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine Haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a Absatz 2 EStG dar.
Achtung, dass kann schneller passieren als Sie es für möglich halten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) verschärft erneut Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen – zuungunsten der Steuerpflichtigen.
Ab 01.01.2016 ist es soweit: die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) wird eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Dazu ist es erforderlich, dass der berechtigte Antragsteller die eigene Steuer-IdNr. sowie die des Kindes, seiner Familienkasse, einmalig schriftlich mitteilt.
Bereits im September berichteten wir über aufgetretene technische Probleme in den Lohnsteuertabellen der Finanzverwaltung. In deren Folge kam es teilweise zu „negativen Arbeitslöhnen“, da Arbeitnehmer versehentlich in die Steuerklasse I (statt III) eingestuft wurden.
Die gute Nachricht zuerst – Löhne und Gehälter in Deutschland sind in der Vergangenheit weiter gestiegen. Dies bedeutet allerdings auch, dass sich Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung ändern.
Sie können Ihr Sparschwein wieder aufpolieren, denn ab 01.10.2015 ist es wieder möglich einen Antrag auf Eintragung Ihres Freibetrages zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuer für 2016 zu stellen. Grundsätzlich wird bei Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung bereits der Arbeitnehmer Pauschbetrag für die Abgeltung der Werbungskosten berücksichtigt.
Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber die ersten Schritte zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen getätigt.
Ziele werden oft gern etwas hoch gesteckt. So verkündete etwa die Bundesregierung, bis zum Jahr 2020, 1 Mio. Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen zu lassen. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg, denn laut statista wurde 2015 gerade einmal ca. 18.900 Elektroautos in Deutschland zugelassen.
Wurde bisher das deutsche Erbrecht angewendet, musste eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegen. Spanien hingegen wendet das Wohnsitzprinzip an. Bei einem deutschen Rentner, der bis zu seinem Tod auf Mallorca wohnte, führte dies bisher zu erheblichen erbrechtlichen Problemen. Hinzu kommt, dass bei vererbten Immobilien, die z.B. in Frankreich liegen, stets französisches Erbrecht anzuwenden war. Hier spielte die Staatsangehörigkeit des Erblassers keine Rolle.