Digital


Gründung bald vom Sofa aus

 

Gründung auch bald vom Sofa aus

Digital zum Notar!? Ja, denn ab 1. August 2022 können Sie den notwendigen Notartermin für die Gründung Ihrer GmbH/UG über ein sicheres Videokonferenzsystem und einen Personalausweis mit der eID-Funktion abwickeln.

Der Notar kontrolliert über die Kamera Ihr Lichtbild, und Sie unterschreiben digital. Fertig. Wir hoffen, dass dieses neue Verfahren bald auch für andere Gesellschaftsgründungen möglich sein wird.

Achtung: Dieses Verfahren ist auf Bargründungen beschränkt. Haben Sie eine sog. Sachgründung vor (Einlage von Wirtschaftsgütern statt Bargeld), geht das nach wie vor nur über einen persönlichen Termin beim Notar.

 


Sonderabschreibung für Software und Hardware

Steuerberater Berlin Mitte

 

100% Sonderabschreibung für Software und Hardware

Digitalisierung lohnt sich jetzt noch mehr. Daher ist Hardware (Computer inkl. Peripheriegeräte wie Drucker/Scanner etc.) ab dem Jahr 2021 sofort zu 100 % abschreibbar.

Das gilt auch für Software – egal, ob es sich um Standardprogramme oder individuelle Software wie z.B. ERP- oder Warenwirtschaftssysteme handelt….

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Fitness im Unternehmen

Fitness im Unternehmen

 

Steuerberater Berlin Mitte

Mit betrieblichem Gesundheitsmanagement geht es allen besser. Es lohnt sich nämlich im gleichen Maße für die Beschäftigten wie für das Unternehmen, eine betriebliche Gesundheitsförderung in Angriff zu nehmen: Die einen möchten gesund bleiben und sich wohlfühlen, die anderen möchten sich mit gesunden und damit auch leistungsfähigeren Mitarbeitern erfolgreich gegen Wettbewerber durchsetzen – somit für beide eine Win-win-Situation!

Den Fakt ist: Laut Fehlzeiten-Report 2021 der AOK hat im Durchschnitt jeder Beschäftigte knapp 20 Tage im Betrieb krankheitsbedingt gefehlt (Artikel hier lesen).

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A&L ist zertifizierter Kooperationspartner von Personio

 

Personio – der neue A&L-Kooperationspartner im Bereich Lohn & Gehalt.

A&L ist ab sofort zertifizierter Kooperationspartner von Personio – der Software für alles rund um Personal und Bewerbermanagement. Was das zu bedeuten hat und welche Vorteile es mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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2018: DATEV–Postversandformat wird eingestellt

Neues aus dem Hause DATEV. Das zwischenzeitlich technisch veraltete Datenaustauschformat Postversandformat wird von der DATEV eG zum Jahreswechsel 2017/2018 eingestellt.

Dies bedeutet für Sie, dass Buchungsstapel und Stammdaten im Postversandformat (ab Version 6.1) nicht mehr in ein DATEV Rechnungswesen-Programm importiert werden können.

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Digital mit A&L: Steuerbefreiung bei mobilen Geräten

Die Nutzung innovativer Technologien wie z.B. mobile Geräten wird für viele Unternehmen zunehmend attraktiv, auch um die Arbeitsflexibilität des Mitarbeiters zu erhöhen. Der entstehende geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsmittel ist steuerfrei.

Diese Steuerbefreiung umfasst u.a.:

  • die Verwendung des betrieblichen Laptops oder Tablets inkl. Zubehör zu privaten Zwecken
  • die private Nutzung des betrieblichen Internetzugangs, des Telefons am Arbeitsplatz oder dem Handy
  • die Überlassung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen zur privaten Nutzung

 

Achtung: Diese Steuerbefreiung gilt nicht bei Übereignung. Der Arbeitgeber muss Eigentümer der überlassenen Geräte sein.


Digital mit A&L: Scanpoint

Der digitale Wandel ist unaufhaltsam. In einigen Branchen mehr, in anderen weniger. Doch unabhängig davon, welchem Geschäftszweig Sie angehören, der digitale Wandel steht im Interesse eines jeden zukunfts- und wettbewerbsfähigen Unternehmens. In dieser Rubrik stellen wir Ihnen unsere digitalen Serviceangebote und kleinen wie auch großen Hilfsmittel vor.

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Vorsorgetipp: Digitaler Nachlass in der Unternehmensnachfolge

Gibt es ein Leben nach dem Tod? Im Internet schon! Der sogenannte digitale Nachlass umfasst Benutzerkonten und Daten im Internet, dem Heimrechner und deren Datenträgern, die elektronische Daten eines Nutzers verwalten. Dazu gehören auch alle Urheberrechte, Guthaben bei Online- Bezahlsystemen (z. B. PayPal) sowie Rechte an Websites und Domains.

 

Bis hierhin ist alles klar, aber was passiert nach dem Tod des Benutzers mit diesen Daten? Vielen Erben ist nicht klar, dass neben dem materiellen Nachlass auch ein „digitales Erbe“ auf sie wartet.Im Erbfall stellt dies, speziell aus rechtlicher Sicht, eine sehr komplexe Materie dar. Da Entscheidungen des Erblassers über den späteren Umgang mit seinen elektronischen Daten nach dem Tod bindend sind, empfiehlt es sich im Testament festzulegen, wer Zugang zu welchen Daten bekommen soll.

 

Fazit: Im Bereich des digitalen Nachlasses gibt es noch sehr viele ungeklärte Fragen. Es gilt daher für Unternehmer wie auch Privatpersonen bereits zu Lebzeiten vorzusorgen und nicht auf eine anwaltliche Beratung zu verzichten.

Wie steht es um Ihr Kassenbuch?

Durch die vom Bundesfinanzministerium erlassenen neuen GoBD steigen die Befugnis-se der Betriebsprüfer. Auch die steuerliche Aufzeichnungspflicht beim Kassenbuch gerät zunehmend ins Visier der Betriebsprüfer.

Damit Ihr Kassenbuch den steuerlichen Aufzeichnungspflichten genügt, müssen Sie zwingend folgende Punkte erfüllen:

1. Das Kassenbuch täglich schreiben
2. Im Kassenbuch nachträglich keine Änderungen vornehmen
3. Bei Korrekturen muss der ursprüngliche Eintrag lesbar bleiben

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Achtung: das Excel-Kassenbuch der Datev eG erfüllt diese Voraussetzungen nicht mehr. Für eine erfolgreiche Umsetzung, beherzigen Sie bitte folgende Tipps:

  1. Führen Sie täglich ein handschriftliches Kassenbuch oder
  2. ein tägliches Kassenbuch in Excel. Nach erfolgreicher Eintragung drucken Sie das Tagesblatt samt Zeitstempel aus und heften es zur Sicherheit unterschrieben ab oder
  3. nutzen das Unternehmen Online „Kassenbuch“. Die Cloud-Lösung der Datev eG erfüllt alle aktuellen Voraussetzungen eines Kassenbuches.

Bei Unternehmen Online sind alle Eintragungen täglich bzw. immer wenn eine Geldbewegung erfolgt, vorzunehmen. Bei Korrekturen bleibt die ursprüngliche Eintragung bestehen. Beim Verlassen des Programmes werden alle Daten unveränderbar festgeschrieben.

Unternehmen Online ist vielseitig einsetzbar. So können Sie z.B. Belege direkt in digitaler Form an die jeweilige Buchung im Kassenbuch anhängen. Die Kosten für Unternehmen Online inkl. Kassenbuch betragen 9,00 € zzgl. 19 % USt / Monat.

Bei Unklarheiten sprechen Sie uns einfach an. In besonderen Fällen empfiehlt sich eine Terminvereinbarung, um Ihre Kassenbuchführung „prüfungssicherer“ zu machen.


Jubel erlaubt? Modernes Besteuerungssystem beschlossen

Modernes Besteuerungssystem beschlossen

Es ist beschlossene Sache: Ab 01.01.2017 wird das Besteuerungsverfahren modernisiert. Wer jetzt jubelt hat sich zu früh gefreut. Lediglich das Verfahren der Veranlagung wird reformiert.
In Zukunft werden viele Steuerfälle „vollautomatisch“ geprüft. Dadurch soll das Besteuerungsverfahren schneller, effizienter und kostengünstiger gestaltet werden. Der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Verhältnismäßigkeit gelten natürlich weiterhin.

Es bleibt abzuwarten, welche vollautomatischen Prüfprozesse eingeführt werden, um diese Grundsätze bei einer automatischen Prüfung beizubehalten.

Ebenso die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen verlängert sich. Werden Sie von einem Steuerberater beraten, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung spätestens bis zum 28.02. des Zweitfolgejahres (zuvor 31.12. des Folgejahres) einreichen.

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Eine vorzeitige Anforderung der Steuererklärungen, durch das Finanzamt, wird auch zukünftig möglich sein. Vor allem dann, wenn die Steuererklärung in den Vorjahren verspätet abgegeben wurde. Die Frist zur Abgabe nach Anforderung wird dann mindestens drei Monate betragen.
Ein Nachteil der Verlängerung ist allerdings, dass bei Fristüberschreitung zukünftig auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, mind. 25,00 € pro angefangenen Monat (beabsichtigt waren mind. 50,00 €). Geplant war auch hier ein automatisiertes Verfahren einzuführen, davon ist der Gesetzgeber diesmal abgerückt.