A&L News


Gründung bald vom Sofa aus

 

Gründung auch bald vom Sofa aus

Digital zum Notar!? Ja, denn ab 1. August 2022 können Sie den notwendigen Notartermin für die Gründung Ihrer GmbH/UG über ein sicheres Videokonferenzsystem und einen Personalausweis mit der eID-Funktion abwickeln.

Der Notar kontrolliert über die Kamera Ihr Lichtbild, und Sie unterschreiben digital. Fertig. Wir hoffen, dass dieses neue Verfahren bald auch für andere Gesellschaftsgründungen möglich sein wird.

Achtung: Dieses Verfahren ist auf Bargründungen beschränkt. Haben Sie eine sog. Sachgründung vor (Einlage von Wirtschaftsgütern statt Bargeld), geht das nach wie vor nur über einen persönlichen Termin beim Notar.

 


Sonderabschreibung für Software und Hardware

Steuerberater Berlin Mitte

 

100% Sonderabschreibung für Software und Hardware

Digitalisierung lohnt sich jetzt noch mehr. Daher ist Hardware (Computer inkl. Peripheriegeräte wie Drucker/Scanner etc.) ab dem Jahr 2021 sofort zu 100 % abschreibbar.

Das gilt auch für Software – egal, ob es sich um Standardprogramme oder individuelle Software wie z.B. ERP- oder Warenwirtschaftssysteme handelt….

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Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

 

IAB – Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

Immer noch besser bekannt unter dem Namen der Vorgängerin „Ansparabschreibung“ bietet der Gesetzgeber mit dem Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften (IAB) die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren geplante Investitionen bereits vor Anschaffung bei der Steuer geltend zu machen. Bis zu 50 % der geplanten Kosten können also schon im laufenden Jahr abgeschrieben werden. Für nach dem 31.12.19 gebildete IAB spielen die Einkunftsarten und die Gewinnermittlungsarten keine Rolle mehr, denn es wurde eine einheitliche Gewinngrenze i. H. v. 200.000 EUR eingeführt…

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Fitness im Unternehmen

Fitness im Unternehmen

 

Steuerberater Berlin Mitte

Mit betrieblichem Gesundheitsmanagement geht es allen besser. Es lohnt sich nämlich im gleichen Maße für die Beschäftigten wie für das Unternehmen, eine betriebliche Gesundheitsförderung in Angriff zu nehmen: Die einen möchten gesund bleiben und sich wohlfühlen, die anderen möchten sich mit gesunden und damit auch leistungsfähigeren Mitarbeitern erfolgreich gegen Wettbewerber durchsetzen – somit für beide eine Win-win-Situation!

Den Fakt ist: Laut Fehlzeiten-Report 2021 der AOK hat im Durchschnitt jeder Beschäftigte knapp 20 Tage im Betrieb krankheitsbedingt gefehlt (Artikel hier lesen).

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A&L ist zertifizierter Kooperationspartner von Personio

 

Personio – der neue A&L-Kooperationspartner im Bereich Lohn & Gehalt.

A&L ist ab sofort zertifizierter Kooperationspartner von Personio – der Software für alles rund um Personal und Bewerbermanagement. Was das zu bedeuten hat und welche Vorteile es mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Steuerersparnis für Ihre vermietete Immobilie?

 

Die Finanzverwaltung veröffentlicht eine neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung.

Um die Abschreibung einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen zu können, ist es erforderlich, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das sich abnutzende Gebäude einerseits sowie den Grund und Boden andererseits aufzuteilen.

Was sich nun hinsichtlich der Anteilsberechnung geändert hat? Erfahren Sie hier.

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Airbnb-Vermieter: Auswege aus drohenden Steuerstrafverfahren

 

Haben Sie die Übernachtungssteuer für Airbnb verschlafen? Dann jetzt besser schnellstens aufwachen!

Denn Berliner Vermieter, die über Airbnb Wohnungen anbieten und diese Einnahmen bislang nicht steuerlich erklärt haben, müssen mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Der einzige sichere Ausweg sind eine steuerliche Nacherklärung und Selbstanzeige.

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Ausblick Lohnabrechnung: Wichtiges für den Jahreswechsel 2019/20

Ein aufregendes Jahr 2019 verabschiedet sich und eines ist schon jetzt klar: Auch das Jahr 2020 wird wieder neue Herausforderungen für uns bereithalten. Traditionell stellt Ihnen unser A&L Lohnteam hier eine Übersicht aller wichtigen Lohn-Informationen zum Jahreswechsel vor. Sie haben Fragen zu einzelnen Themen? Bitte kontaktieren Sie uns.

 

Klicken Sie einfach auf diesen Link: Wichtiges für den Jahreswechsel 2019/20 (pdf)

 


Die teuerste Bank der Welt vor dem Aus?

6% Zinsen pro Jahr, sowohl für Haben- als auch für Sollzinsen. In der heutigen Zeit undenkbar, oder?
Es gibt jedoch eine tapfere Institution, die seit Jahren an diesem Zinssatz festhält – Ihr Finanzamt. Doch damit könnte bald Schluss sein! Seit Jahren wird darüber diskutiert und gestritten, ob die vom Finanzamt festgesetzten Zinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß seien.

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Der Griff in die Kasse? So bleiben Zahlungen an GmbH-Gesellschafter Betriebsausgabe

Steuerberater Berlin Mitte

Der steuerlich Vorgebildete mag an die Begriffe „Angemessenheit“, „Vereinbarungen im Voraus“ oder „Fremdvergleich“ im Zusammenhang mit Verträgen und Leistungsaustausch bei Gesellschaften und ihren Gesellschaftern denken. Meistens sind solche Verträge zivilrechtlich wirksam. Doch damit die verbundenen Betriebsausgaben steuerlich akzeptieren werden, sind folgende Spielregeln einzuhalten:

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Handwerkerleistungen: Für zu Hause?

Steuerberater Berlin Mitte

Es bleibt nicht aus: Mit den Jahren fallen im Haushalt Reparaturen an oder es muss renoviert und modernisiert werden. Wer hierfür keine Zeit oder zwei linke Hände hat, engagiert einen Handwerker, denn der ist vom Fach und kennt sich aus. Von der Rechnung für An- und Abfahrt, die Arbeits- und Maschinenstunden (ohne Waren- und Materialkosten) können 20 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, man erhält eine schriftliche Rechnung, begleicht diese per Überweisung und die Leistung findet im Haushalt statt.

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Lohntipp: Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?

Speziell in dieser Jahreszeit haben Erkältungserkrankungen Hochkonjunktur. Und wer kennt es nicht: Viele Arbeitnehmer kommen dennoch ins Büro, obwohl sie nicht fit sind. Ist jedoch vorzeitiges Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt? Wir geben Ihnen einen Überblick zu arbeitsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

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Güterstandsschaukel war gestern – das „Sylter Modell“ als neuer Trend

Steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten zu Lebzeiten sind ein beliebtes Mittel, um im späteren Erbfall Steuern zu sparen. Dies wurde bislang gern durch die sogenannte „Güterstandsschaukel“ steuerfrei gestaltet.
Bei der Güterstandsschaukel wird durch einen Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung ein steuerfreier Zugewinnausgleich der Ehegatten hergestellt. Nach erfolgtem Ausgleich kann noch in der gleichen notariellen Urkunde zurück auf die Zugewinngemeinschaft gewechselt werden.

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