Allgemein


Auszahlung von Lebensversicherung – ab 2017 von vergünstigter Besteuerung profitieren

Haben Sie eine Lebensversicherung? Wenn ja, dann aufgepasst.
Denn einmalige Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, können grundsätzlich vergünstigt besteuert werden.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hatte und die Vertragslaufzeit bei mindestens 12 Jahren liegt. Ist dies erfüllt, erfolgt lediglich die hälftige Versteuerung des Unterschiedsbetrages zwischen dem eingezahlten Beitrag und der erhaltenen Versicherungsleistung. Aufgrund der zwölfjährigen Haltevoraussetzung kommt diese vergünstigte Besteuerung erstmals für Auszahlungen aus Lebensversicherungen im Jahr 2017 in Frage. Wenn, die bei Vertragsabschluss, geleisteten Vermittlungsprovisionen nachgewiesen werden können, kann die Bemessungsgrundlage für die Steuer sogar noch weiter reduziert werden.

Aber Achtung: Das Versicherungsunternehmen kann, unabhängig ob die Voraussetzungen für die vergünstigte Besteuerung vorliegen, zunächst die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% des kompletten Unterschiedsbetrages einbehalten. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann die zu viel entrichtete Kapitalertragsteuer erstattet werden.


Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer – vermeiden Sie steuerliche Klippen

Vor allem in der Stadt investieren Arbeitnehmer viel Zeit, Geduld und Geld in die Parkplatzsuche. Aus diesem Grund überlassen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Parkplätze kostenfrei bzw. vergünstigt. Hierbei können ungewollte steuerliche Folgen auftreten, die sich vermeiden lassen.

Überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer verbilligt oder unentgeltlich einen Parkplatz, handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn und ist somit vom Arbeitnehmer nicht zu versteuern. Anders ist die Sache zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer einen Parkplatz anmietet und der Arbeitgeber ihm hierfür einen Zuschuss gewährt. In diesem Fall wäre dieser Zuschuss der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Auch aus umsatzsteuerlicher Sicht ist Vorsicht geboten. Erfolgt die Parkplatzüberlassung unentgeltlich, handelt es sich um keinen besteuerbaren Vorgang und ist demnach nicht umsatzsteuerpflichtig. Bei einer
(teil-)entgeltlichen Überlassung handelt es sich hingegen um eine Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt. Die Parkplatzgewährung sollte demzufolge immer unentgeltlich an den Arbeitnehmer erfolgen, damit keine unerwünschten steuerlichen Folgen auftreten.

Sie sind unsicher oder haben konkrete Fragen zum Thema Parkplatzüberlassung? Sprechen Sie uns einfach an.


Erben & Schenken: Für die Zukunft gerüstet?

Wann haben Sie eigentlich das letzte Mal über eine Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen oder auch ein Testament nachgedacht? Wenn, dann wahrscheinlich nur unwillig, denn wer möchte sich schon mit dem eigenen Tod und dessen Auswirkungen auseinandersetzen.

Bekanntlich hilft Verdrängen nur kurzfristig und irgendwann gilt es, sich mit den Themen Nachfolgeplanung, Vererben oder Verschenken zu beschäftigen.

A&L kann Sie dabei tatkräftig, durch geballte Frauenpower, unterstützen. Karin Hasslacher, Steuerberaterin und Nicole Bednarek, Steuerfachwirtin, bieten einen individuellen Beratungsservice an, der sich um die sichere Übertragung Ihrer Vermögenswerte zum richtigen Zeitpunkt kümmert.

Werden Sie aktiv und packen Sie diese Themen mit unserer Hilfe an. So können Sie mit beruhigtem Gewissen sagen, für die Zukunft gerüstet zu sein.

 

Vollständiger Beitrag (pdf): » Erben & Schenken: Für die Zukunft gerüstet?


Fallstrick bei der Grunderwerbsteuer

Steuerberater Berlin Mitte

Haben Sie kürzlich eine Eigentumswohnung erworben? Dann ist Vorsicht im Hinblick auf die fällige Grunderwerbsteuer geboten! Sofern Sie eine Zahlung für die anteilige Instandhaltungsrücklage geleistet haben, handelt es sich hierbei um die Übernahme einer Vermögensposition, die vergleichbar mit einer Geldforderung ist. Diese ist daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.

Finanzämter setzen hier häufig den Gesamtkaufpreis an, ohne die Leistungen für die Instandhaltungsrücklage in Abzug zu bringen. Dies führt zu einer höheren Belastung der Grunderwerbsteuer.

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn die Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erworben wurde. Hier ist nach Urteil des sächsischen Finanzgerichtes vom 02.04.2014 im Gegensatz zu einem normalen Grundstückskauf die Instandhaltungsrücklage nicht von der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer abzuziehen.


Renovierung der Einbauküche in einem vermieteten Objekt – kein sofortiger Abzug als Werbungskosten

Steuerberater Berlin Mitte

Zum Ärger vieler Steuerpflichtigen hat der BFH mit einem Urteil vom 03.08.2016 seine bisherige Rechtsauffassung, bezüglich der sofortigen Abziehbarkeit einer neuen Einbauküche als Werbungskosten, geändert.

Bislang vertrat man die Meinung, dass eine Einbauküche ein unselbstständiger Gebäudebestandteil sei und demnach die Erneuerung zu Erhaltungsaufwendungen führt. Nunmehr stellen die einzelnen Elemente einer Einbauküche ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut dar, das gesondert über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben wird. Lediglich geringwertige Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten von unter 410 €) können sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Begründet wurde die neue Rechtsauffassung des BFH mit einer im Laufe der Zeit geänderten Ausstattungspraxis für vermietete Immobilienobjekte.


Warenverkauf über Onlineportale – ungeahnte steuerliche Folgen drohen!


Der Online-Handel boomt wie nie. Vielleicht vertreiben auch Sie Waren über eines der zahllosen Online-Portale, wie etwa den Marktgiganten Amazon. Aber Achtung:  Hier ist Vorsicht aus umsatzsteuerlicher Sicht geboten!

Wird der Amazon Service „Fulfillment by Amazon (FBA)“ verwendet, übernimmt Amazon mit der Warenlagerung, Abwicklung und Versendung die wesentlichen betrieblichen Prozesse für Sie. Amazon lockt hierbei mit niedrigeren Preisen, sofern Sie bereit sind, die Warenlagerung und Versendung in tschechischen oder polnischen Lagern vornehmen zu lassen. Dadurch, dass bei einem anschließenden Verkauf die Versendung in Polen bzw. Tschechien beginnt, erfolgt die Umsatzbesteuerung jedoch nicht mehr in Deutschland, sondern in dem jeweiligen Land. Dies führt dazu, dass Sie sich in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren lassen und ausländische Umsatzsteuer abführen müssen.

Ein weiteres Problem stellt der höhere Umsatzsteuersatz dieser Länder (Tschechien 21% bzw. Polen 23% gegenüber Deutschland mit 19%) dar. Hierdurch verringert sich die Gewinnmarge für Sie erheblich. Umgangen werden kann die Versteuerung im Ausland lediglich, sofern die sogenannte Lieferschwelle i.H.v. 100.000 € / Jahr überschritten wird.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Sprechen Sie uns einfach an!


Lohntipp Pflegefall: Wenn das Leben dazwischen funkt

Den heutigen Tag, das kommende Jahr oder die eigene Zukunft – der Mensch plant im Allgemeinen gern und ununterbrochen. Dies gibt ihm ein wohliges Gefühl der Sicherheit. Er hat das Leben vermeintlich im Griff! Doch allzu oft funkt das Selbige unbeherrschbar dazwischen, wie beispielsweise bei einem akuten Pflegefall in der Familie.

Für Angehörige stellt diese plötzlich eintretende Pflegesituation eine besondere Belastung dar. Zeitliche Flexibilität wird nun am nötigsten gebraucht. Sie als Arbeitgeber können hier unterstützen. Denn um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in solchen Notfällen zu erleichtern, bietet der Gesetzgeber vielseitige Möglichkeiten …

 

Vollständiger Beitrag (pdf): » Pflegefall – Wenn das Leben dazwischen funkt


Hallo Welt!

Willkommen zur deutschen Version von WordPress. Dies ist der erste Beitrag. Du kannst ihn bearbeiten oder löschen. Und dann starte mit dem Schreiben!


2016: A&L ganz Haltungsbewusst

Es ist so eine Sache mit der gesunden Haltung am Arbeitsplatz. Wer lang und intensiv vor dem Rechner arbeitet kennt das sicher: Man hockt krumm und schief auf dem Bürostuhl oder starrt angestrengt auf den viel zu nahen Bildschirm.

Das Resultat: Nach wenigen Stunden beginnen Rücken oder Nacken zu zwicken. Auch unseren Mitarbeitern erging es ähnlich.

Um gesundes Haltungsbewusstsein zurück in den Arbeitsalltag zu bringen, besuchte uns unser Gesundheits-Coach, Bert Eichholz, für einige Tage.

Er half uns mit Tipps und Tricks nachhaltig schlechter Körperhaltung entgegen zu wirken. Mit großem Erfolg.

Fazit: Das Ergonomie-Coaching hat A&L gut getan. Im Anschluss wurden Tische auf passende Höhe geschraubt, die Bildschirme angepasst und kurze sportliche Dehnungseinheiten in den Arbeitsalltag integriert.