Renovierung der Einbauküche in einem vermieteten Objekt – kein sofortiger Abzug als Werbungskosten

Zum Ärger vieler Steuerpflichtigen hat der BFH mit einem Urteil vom 03.08.2016 seine bisherige Rechtsauffassung, bezüglich der sofortigen Abziehbarkeit einer neuen Einbauküche als Werbungskosten, geändert.
Bislang vertrat man die Meinung, dass eine Einbauküche ein unselbstständiger Gebäudebestandteil sei und demnach die Erneuerung zu Erhaltungsaufwendungen führt. Nunmehr stellen die einzelnen Elemente einer Einbauküche ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut dar, das gesondert über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben wird. Lediglich geringwertige Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten von unter 410 €) können sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Begründet wurde die neue Rechtsauffassung des BFH mit einer im Laufe der Zeit geänderten Ausstattungspraxis für vermietete Immobilienobjekte.




m sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch überall tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, müssen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten erfüllt werden:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich intensiv mit der Behandlung von Grundstücksaufwendungen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Erwerb der Immobilie befasst (drei Urteile vom 14.06. 2016).
Bekannt ist: Alle Kosten, die der Arbeitgeber für die Weiterbildung von Arbeitnehmern im eigenbetrieblichen Interesse übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
In Deutschland sind Löhne und Gehälter auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Was eigentlich eine gute Nachricht ist, veranlasste das Bundeskabinett zu einer erneuten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung.
Bereits mit unserem Juni-Newsletter haben wir Sie über die hohen Mehrergebnisse aufgrund von Umsatzsteuersonderprüfungen in 2015 informiert.
In Zeiten, in denen die Rechnungsstellung oftmals nur per E-Mail erfolgt, versuchen auch Betrüger, sich dieses zu Nutze zu machen.
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